Krisenmanagement zählt zu den herausforderndsten Aufgaben der Geschäftsführung eines Unternehmens. Während im ersten Teil dieses Beitrags die grundlegenden Krisen sowie deren Anzeichen und Auswirkungen thematisiert wurden, richtet sich der zweite Teil auf die professionelle Lösung solcher Krisen. Dabei geht es vordergründig darum, wie man die passende Sanierungsberatung für sich auswählt, welche Schritte zur Entwicklung einer erfolgreichen Sanierungsstrategie erforderlich sind und welche Optionen sich für eine gerichtliche oder außergerichtliche Sanierung anbieten.
Mit diesem strukturierten Ansatz möchten wir Ihnen dabei helfen, den Weg aus der Krise mit der für Sie richtigen Unterstützung zu meistern und fundierte Entscheidungen für die Zukunft Ihres Unternehmens zu treffen.
Auswahl einer geeigneten Sanierungsberatung
Die Entscheidung, eine externe Sanierungsberatung hinzuzuziehen, ist ein wichtiger Schritt, um eine Unternehmenskrise erfolgreich zu bewältigen. Doch wie erkennt die Geschäftsführung eine geeignete Beratung und nach welchen Kriterien sollte die Auswahl getroffen werden?
Zunächst empfiehlt es sich, auf Empfehlungen aus dem eigenen, vertrauten Netzwerk zurückzugreifen. Hat jemand im Umfeld bereits gute Erfahrungen mit einer Sanierungsberatung gemacht, kann dieser Kontakt ein wertvoller Ausgangspunkt sein. Es lohnt sich, die eigenen Krisenmerkmale mit den Erfahrungen anderer abzugleichen: Wurden ähnliche Probleme erfolgreich gelöst? Ist der Ansatz der Beratung auf die aktuelle Unternehmenssituation übertragbar? Diese Fragen helfen dabei, die Relevanz einer Empfehlung besser einschätzen zu können.
Falls keine persönliche Empfehlung zur Verfügung steht, stellt eine gründliche Internetrecherche eine mögliche Alternative dar. Dabei sollte nicht nur auf einen professionellen Internetauftritt geachtet werden, sondern insbesondere auf die Spezialisierung der ausgewählten Beratung. Branchenkenntnisse und relevante Referenzen sind entscheidend, da die Anforderungen an eine erfolgreiche Sanierung je nach Branche stark variieren können. Viele Beratungsgesellschaften präsentieren entsprechende Branchenschwerpunkte und anonymisierte Referenzen auf ihren Homepages, die einen guten ersten Einblick in ihre Kompetenzen geben können.
Erstgespräch und Beauftragung
Wurde eine vielversprechende Sanierungsberatung identifiziert, empfiehlt es sich, kurzfristig Kontakt aufzunehmen und ein erstes unverbindliches Gespräch zu vereinbaren. In diesem ersten Austausch geht es darum, die eigene Krisensituation zu schildern und festzustellen, ob eine gemeinsame Basis für eine Zusammenarbeit besteht. Eine erfolgreiche Sanierung basiert neben fachlicher Expertise auch auf gegenseitigem Vertrauen und der Fähigkeit, empathisch und wertschätzend miteinander umzugehen. Die emotionale Komponente spielt gerade bei Sanierungen eine wesentliche Rolle, denn es geht häufig um existenzielle Fragen für das Unternehmen und dessen Verantwortliche.
Wichtig ist zudem, bereits vorab erste Zahlen und Daten zur Unternehmenssituation aufzubereiten, damit die Sanierungsberatung einen möglichst konkreten Eindruck der Krise erhält. So kann eine erste Einschätzung der Gesamtsituation getroffen werden, auf deren Basis später eine Sanierungsstrategie entwickelt werden kann. Eine offene und umfassende Kommunikation über die Krise ist dabei essenziell, um die bestmögliche Unterstützung zu erhalten.
Es ist nicht unüblich und auch wichtig, dass die Sanierungsberatung bereits im ersten Gespräch unbequeme Fragen stellt und die Antworten kritisch bewertet. Dies dient nicht dazu, die Geschäftsführung vorzuführen, sondern vielmehr dazu, die Problemursachen umfassend und ehrlich zu analysieren. Nur wenn die tatsächlichen Krisenursachen vollständig verstanden werden, kann eine nachhaltige Sanierungsstrategie entwickelt werden.
Das Erstgespräch kann dabei einige Stunden dauern, denn es ist essenziell, sich Zeit für die wesentlichen Problemfelder zu nehmen. Ziel dieses ersten Kontakts ist es, eine fundierte Einschätzung der Krise zu erhalten und die möglichen nächsten Schritte zu skizzieren. Gleichzeitig erhält die Geschäftsführung einen Eindruck von der Arbeitsweise der Berater und kann für sich beurteilen, ob eine vertrauensvolle Zusammenarbeit möglich ist.
Falls das Gefühl nach dem Erstgespräch positiv ist und die Berater einen überzeugenden Eindruck hinterlassen haben, sollte zeitnah über die Beauftragung gesprochen werden. Dabei sind neben der grundsätzlichen Zustimmung auch praktische Aspekte wie der Umfang der Beratung, die zu erwartenden Kosten sowie der grobe Zeitplan zu klären. Ein gut strukturierter Beratungsvertrag, der die wesentlichen Beratungsschwerpunkte festhält, schafft dabei Klarheit für beide Seiten und dient als Basis für die weitere Zusammenarbeit.
Nach der mündlichen Beauftragung stellt die Sanierungsberatung ein schriftliches Angebot sowie die notwendigen Auftragsunterlagen zur Verfügung. Diese sollten genau geprüft und anschließend von der Geschäftsführung unterzeichnet werden. Die formelle Beauftragung markiert den Start der aktiven Zusammenarbeit und den Beginn der geplanten Sanierungsmaßnahmen.
Eine erfolgreiche Beauftragung bedeutet mehr als nur das Schließen eines Vertrags. Es bedeutet, sich auf eine Partnerschaft einzulassen, die in Krisenzeiten von beiderseitigem Vertrauen und klarer Kommunikation geprägt sein muss. Eine Sanierung kann nur gelingen, wenn alle Beteiligten an einem Strang ziehen und die Herausforderungen offen und konstruktiv angehen.
Analyse der konkreten Krise
Nach der Beauftragung der Sanierungsberatung folgt die genaue Analyse der konkreten Krise. Diese Phase ist von zentraler Bedeutung, da die Qualität und Präzision der Analyse die Grundlage für alle weiteren Sanierungsmaßnahmen bilden. Eine gründliche und realistische Bestandsaufnahme hilft dabei, die Ursache der Krise umfassend zu verstehen und realistische Lösungsansätze zu entwickeln.
Die Sanierungsberatung beginnt mit einer detaillierten Bestandsaufnahme, bei der eine Vielzahl an betriebswirtschaftlichen Unterlagen geprüft wird. Dazu gehören unter anderem Jahresabschlüsse, Finanzplanungen, Liquiditätsübersichten sowie aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertungen. Das Ziel ist es, ein vollständiges Bild der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens zu zeichnen. Insbesondere werden Vergleiche zwischen den vergangenen Geschäftsjahren angestellt, um Entwicklungen und Trends zu identifizieren, die zur Krise beigetragen haben könnten.
Ein wesentlicher Teil der Analyse besteht darin, die sogenannten Krisenmerkmale zu identifizieren. Diese Merkmale können sehr unterschiedlich sein – von Umsatzeinbrüchen und sinkender Liquidität bis hin zu einer hohen Verschuldung oder einer fehlenden Zukunftsstrategie. Die Sanierungsberatung nutzt ihre Erfahrung, um diese Problemfelder klar herauszuarbeiten und ihre Relevanz für die aktuelle Situation des Unternehmens zu bewerten. In dieser Phase ist es essenziell, dass die Geschäftsführung absolut offen und kooperativ mit den Beratern zusammenarbeitet, denn nur so können auch verborgene Probleme, die möglicherweise übersehen wurden, erkannt werden.
Eine fundierte Krisenanalyse beinhaltet auch die Identifikation von internen Schwächen und externen Herausforderungen. Interne Schwächen könnten ineffiziente Prozesse, hohe Fixkosten oder fehlendes Controlling sein, während externe Herausforderungen beispielsweise Marktveränderungen, neue Wettbewerber oder gestiegene Rohstoffpreise umfassen. Die Analyse berücksichtigt somit sowohl die interne Organisation als auch externe Einflüsse, die zur Krisensituation beigetragen haben könnten.
Auf Grundlage dieser Analyse erstellt die Sanierungsberatung erste Lösungsszenarien. Diese Lösungsansätze werden daraufhin überprüft, ob sie angesichts der konkreten Umstände realistisch und umsetzbar sind. Hierbei geht es nicht nur darum, finanzielle Maßnahmen wie Kostenreduktionen oder Umschuldungen vorzuschlagen, sondern auch darum, strategische Anpassungen zu entwickeln, die das Unternehmen langfristig stabilisieren.
Am Ende der Analysephase erhält die Geschäftsführung eine ausführliche Darstellung der Krisenursachen sowie eine erste Empfehlung für die nächsten Schritte. Eine erfolgreiche Analyse erfordert nicht nur präzises Arbeiten, sondern auch den Mut, den Finger auf die wunden Punkte zu legen. Nur durch eine ehrliche und vollständige Bestandsaufnahme kann der Grundstein für eine nachhaltige Restrukturierung gelegt werden.
Entwicklung geeigneter Sanierungsmaßnahmen
Die Entwicklung passender Sanierungsmaßnahmen bildet den nächsten wesentlichen Schritt im Krisenbewältigungsprozess. In dieser Phase geht es darum, konkrete Lösungswege zu erarbeiten, die auf die identifizierten Krisenursachen zugeschnitten sind und darauf abzielen, die wirtschaftliche Stabilität des Unternehmens wiederherzustellen. Dabei sind die Tiefe und Komplexität der Krise entscheidend dafür, welche Maßnahmen ergriffen werden müssen.
Die Kommunikation der Sanierungsmaßnahmen ist ein weiterer wichtiger Bestandteil dieser Phase. Die Maßnahmen müssen den beteiligten Interessengruppen – darunter Gesellschafter, Mitarbeiter, Banken und gegebenenfalls Lieferanten – transparent dargelegt werden. Die Akzeptanz und Unterstützung dieser Gruppen sind entscheidend für den Erfolg der Sanierung. Es ist wichtig, realistische Ziele zu formulieren und klarzumachen, welche Schritte erforderlich sind, um diese Ziele zu erreichen.
Je nach Tiefe der Krise und den allgemeinen Umständen können die Sanierungsmaßnahmen sehr unterschiedlich ausfallen. Während in weniger gravierenden Fällen die Maßnahmen direkt durch die Geschäftsführung umgesetzt werden können, sind bei schwerwiegenderen Krisen in der Regel umfassende Umstrukturierungen notwendig, die eine Unterstützung durch die Sanierungsberatung erfordern. Ziel ist es stets, nicht nur die kurzfristige Zahlungsfähigkeit sicherzustellen, sondern das Unternehmen auch langfristig wieder auf einen stabilen Kurs zu bringen.
Außergerichtliche Sanierungsoptionen
Die Wahl der richtigen Sanierungsstrategie hängt entscheidend davon ab, wie weit die Krise eines Unternehmens fortgeschritten ist. Je nach Tiefe und Art der Krise gibt es unterschiedliche Ansätze, um eine nachhaltige Stabilisierung zu erreichen.
Wenn eine Unternehmenskrise zwar bereits erkannt wurde, jedoch noch keine akute Bedrohung für die Liquidität des Unternehmens darstellt, kann ein sogenannter Quick-Check ausreichend sein. Ein Quick-Check ist ein effizientes Instrument, das darauf abzielt, schnell und gezielt die größten Herausforderungen zu identifizieren und sofortige Maßnahmen zur Stabilisierung des Unternehmens einzuleiten.
Der Quick-Check ist besonders hilfreich, um kurzfristige Verbesserungen zu erzielen und das Unternehmen vor einem tieferen Krisenverlauf zu bewahren. Die Sanierungsberatung analysiert hierbei in einem kompakten Rahmen die wichtigsten finanziellen und operativen Kennzahlen des Unternehmens. Dabei liegt der Fokus auf den größten Problemfeldern, wie etwa einem plötzlichen Umsatzrückgang, sinkender Rentabilität oder ineffizienten Abläufen. Ziel ist es, die größten Engpässe schnell zu beheben und die Liquidität und Stabilität des Unternehmens für die kommenden Monate sicherzustellen.
Ein typisches Ergebnis eines Quick-Checks sind Sofortmaßnahmen wie die Straffung von Prozessen, die Reduktion von unnötigen Ausgaben oder die Verbesserung der Liquiditätsplanung. In manchen Fällen reicht ein solcher Ansatz bereits aus, um das Unternehmen wieder auf Kurs zu bringen. Der Quick-Check stellt somit einen pragmatischen und zeitsparenden Einstieg in den Sanierungsprozess dar, ohne dass ein umfassendes und langwieriges Konzept erstellt werden muss.
In Fällen, in denen Banken oder andere Finanzierungspartner bereits alarmiert sind, reicht ein Quick-Check oft nicht mehr aus. Stattdessen ist es notwendig, ein detailliertes Sanierungskonzept zu entwickeln, das den Anforderungen des IDW-Standards S6 entspricht. Dieser Standard wird von finanzierenden Institutionen verwendet, um die Tragfähigkeit eines Sanierungsplans zu beurteilen, bevor sie sich zur weiteren Unterstützung des Unternehmens entscheiden.
Ein Sanierungskonzept nach IDW S6 enthält eine umfassende Analyse der wirtschaftlichen Situation des Unternehmens. Dabei werden die Ursachen der Krise ausführlich dargestellt, und es wird ein klares Bild der finanziellen und operativen Probleme gezeichnet. Zudem wird eine detaillierte Strategie entwickelt, wie die Krise überwunden werden kann. Das Konzept umfasst finanzielle, strategische und operative Maßnahmen, die darauf abzielen, die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens wiederherzustellen und die Ertragslage nachhaltig zu verbessern.
Ein wesentliches Element eines solchen Konzepts ist die Plausibilisierung der Sanierungsfähigkeit. Hierbei wird überprüft, ob die vorgeschlagenen Maßnahmen tatsächlich geeignet sind, das Unternehmen langfristig zu stabilisieren und die Gläubiger von der Fortführung zu überzeugen. Die Maßnahmen können von einer Umschuldung und Neuverhandlung von Kreditkonditionen über die Umstrukturierung von Kostenblöcken bis hin zu einer strategischen Neuausrichtung des Unternehmens reichen. Dieses Konzept ist besonders dann gefragt, wenn finanzierende Institutionen konzeptionelle und nachvollziehbare Sicherheit benötigen, dass das Unternehmen langfristig überlebensfähig ist.
Für Unternehmen, die sich bereits in einer bilanziellen Überschuldung befinden, ist die Erstellung einer Fortbestehensprognose notwendig. Eine bilanzielle Überschuldung bedeutet, dass das Eigenkapital des Unternehmens negativ ist, was eine potenzielle Gefährdung der Unternehmensfortführung darstellt.
Die Fortbestehensprognose ist ein wichtiges Instrument, um die Frage zu beantworten, ob und unter welchen Voraussetzungen das Unternehmen weitergeführt werden kann. Sie gibt insbesondere Aufschluss über die überwiegende Wahrscheinlichkeit der Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit im Prognosezeitraum und attestiert bei positivem Ausgang, dass die bilanzielle Überschuldung keine Überschuldung im insolvenzrechtlichen Sinne darstellt.
Hierbei werden alle relevanten Faktoren berücksichtigt, die Einfluss auf die Zukunft des Unternehmens haben könnten. Dazu zählen unter anderem die geplanten Kostensenkungen, Umstrukturierungsmaßnahmen sowie die strategische Neuausrichtung des Unternehmens.
Die Fortbestehensprognose stellt sicher, dass die wirtschaftliche Lage des Unternehmens realistisch bewertet wird. Es werden verschiedene Szenarien durchgespielt, um mögliche Entwicklungen und deren Einfluss auf das Unternehmen zu analysieren.
Die Prognose bietet eine faktenbasierte Grundlage für die Entscheidung, ob das Unternehmen fortgeführt werden kann oder ob andere Schritte, wie etwa ein Insolvenzverfahren, in Betracht gezogen werden müssen. Die Fortbestehensprognose ist zum Beispiel erforderlich, wenn der beauftragte Steuerberater bei der Jahresabschlusserstellung eine bilanzielle Überschuldung feststellt. Ohne eine positive Fortbestehensprognose dar der Steuerberater per Gesetz die Bilanz nur noch zu Zerschlagungswerten legen. Eine positive und plausible Fortbestehensprognose heilt diesen Zustand.
Gerichtliche Sanierungsoptionen
In tiefgreifenden Krisensituationen kann es notwendig werden, gerichtliche Sanierungsoptionen in Betracht zu ziehen, um das Unternehmen nachhaltig zu stabilisieren.
Das Regelinsolvenzverfahren ist das klassische gerichtliche Instrument zur Bewältigung von Unternehmenskrisen, wenn eine Zahlungsunfähigkeit oder insolvenzrechtliche Überschuldung vorliegt. Dieses Verfahren wird initiiert, wenn das Unternehmen nicht mehr in der Lage ist, seine Verbindlichkeiten zu erfüllen, und keine außergerichtliche Sanierungsmöglichkeit mehr zur Verfügung steht. Der Insolvenzantrag kann von der Geschäftsführung selbst gestellt werden, ist jedoch spätestens erforderlich, wenn die Zahlungsunfähigkeit eingetreten ist.
Im Regelinsolvenzverfahren wird ein externer Insolvenzverwalter bestellt, der die Kontrolle über das Unternehmen übernimmt. Der Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, die Insolvenzmasse zu sichern, die Gläubiger bestmöglich zu befriedigen und gleichzeitig die Möglichkeit einer Unternehmensfortführung zu prüfen. Dabei kann das Unternehmen ganz oder in Teilen veräußert werden, oder es wird ein Insolvenzplan entwickelt, der eine Restrukturierung ermöglicht und die Fortführung des Unternehmens zum Ziel hat.
Das Regelinsolvenzverfahren bietet den Vorteil, dass alle Forderungen der Gläubiger gebündelt und die Rechte der Gläubiger durch das Gericht geordnet werden. Dies schafft klare Verhältnisse und eine geregelte Abwicklung der Unternehmensverbindlichkeiten. Der Nachteil dieses Verfahrens liegt jedoch in der eingeschränkten Einflussnahme der Geschäftsführung, da die Kontrolle vollständig an den Insolvenzverwalter übergeht.
Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung
Die Eigenverwaltung ist eine Sonderform des Insolvenzverfahrens, bei der die Geschäftsführung die Kontrolle über das Unternehmen weitgehend behält. Sie bietet sich an, wenn eine grundlegende Sanierungsfähigkeit des Unternehmens gegeben ist und die Geschäftsführung über die notwendige Kompetenz verfügt, um den Sanierungsprozess eigenständig zu begleiten. Die Eigenverwaltung kann beantragt werden, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig oder überschuldet ist, jedoch eine Sanierungsstrategie vorliegt, die Aussicht auf Erfolg hat und den Gläubigerinteressen nicht entgegensteht.
Im Rahmen der Eigenverwaltung bleibt die Geschäftsführung entscheidungsbefugt und übernimmt quasi selbst die Rolle des Insolvenzverwalters. Ein sogenannter Sachwalter wird durch das Gericht bestellt, der die Geschäftsführung während des gesamten Prozesses überwacht und die Interessen der Gläubiger sicherstellt. Der Sachwalter hat eine beratende und prüfende Funktion, greift jedoch nur ein, wenn gravierende Mängel in der Durchführung des Sanierungsplans erkennbar sind.
Der Vorteil der Eigenverwaltung liegt in der hohen Flexibilität und der Möglichkeit, das notwendige Sanierungswissen durch externe Berater ins Unternehmen zu holen. Die Geschäftsführung, die die betriebswirtschaftlichen Gegebenheiten und Strukturen am besten kennt, kann die Restrukturierung aktiv steuern und dabei sowohl die Interessen der Gläubiger als auch die langfristige Perspektive des Unternehmens berücksichtigen. Die externe Sanierungsberatung unterstützt in den insolvenzrechtlichen Prozessen, die per Gesetz eingehalten werden müssen, um das eigenverwaltete Verfahren nicht zu gefährden. Eine Eigenverwaltung eignet sich besonders für Unternehmen, die weiterhin operativ tätig bleiben und das Vertrauen der Gläubiger erhalten möchten.
Das StaRUG-Verfahren (Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen) bietet eine neue Möglichkeit zur Sanierung und zielt auf Unternehmen ab, die zwar in wirtschaftlichen Schwierigkeiten stecken, aber noch nicht zahlungsunfähig sind. Das StaRUG ist als vorinsolvenzliches Verfahren konzipiert, und erlaubt es der Geschäftsführung, das Unternehmen zu restrukturieren, ohne formell ein Insolvenzverfahren einleiten zu müssen.
Das StaRUG-Verfahren ermöglicht es, einen Restrukturierungsplan zu erstellen, der die Schulden und Verpflichtungen des Unternehmens neu ordnet. Dieser Plan wird durch das Gericht überwacht und gegebenenfalls durch das Gericht bestätigt, wenn sich einzelne Gläubiger gegen die geplante Restrukturierung sperren. Dies ist ein bedeutender Vorteil gegenüber einer außergerichtlichen Sanierung, bei der einzelne Gläubiger die Sanierungsmaßnahmen blockieren könnten.
Ein wesentlicher Bestandteil des StaRUG-Verfahrens ist der Restrukturierungsbeauftragte, der vom Gericht eingesetzt werden kann, um die Umsetzung des Plans zu begleiten, ohne die vollständige Kontrolle über das Unternehmen zu übernehmen. Das StaRUG bietet somit eine wertvolle Balance zwischen der Beibehaltung der Kontrolle durch die Geschäftsführung und der Sicherstellung der Interessen der Gläubiger.
Das StaRUG-Verfahren hat besonders in Fällen Vorteile, in denen das Unternehmen droht, zahlungsunfähig zu werden, aber noch die Möglichkeit sieht, durch eine geordnete Restrukturierung die Krise abzuwenden. Dadurch können Insolvenzkosten vermieden und der Ruf des Unternehmens geschützt werden. Der Restrukturierungsrahmen bietet eine gerichtliche Absicherung der Maßnahmen, während die Kontrolle über die operativen Tätigkeiten im Unternehmen verbleibt.
Auswahl der geeigneten Sanierungsumgebung
Es gibt also verschiedene Ansätze und Umgebungen für eine nachhaltige Sanierung, die je nach Tiefe der Krise variieren. Je gravierender die Krise ist, desto stärker wird die Umsetzung in der Regel durch rechtliche Vorgaben und gerichtliche Maßnahmen reguliert.
In einer frühen Krisenphase, wenn erste Umsatzrückgänge erkannt werden oder drohende Ausfälle und Marktveränderungen am Horizont erscheinen, kann eine außergerichtliche Sanierung der richtige Ansatz sein. Maßnahmen wie ein Quick-Check oder ein Sanierungskonzept nach IDW-Standard S6 bieten die Möglichkeit, schnell und flexibel zu handeln und die Stabilität des Unternehmens auch ohne den formellen Rahmen eines Insolvenzverfahrens wiederherzustellen. Diese Herangehensweise eignet sich besonders, wenn die Zahlungsfähigkeit des Unternehmens nicht unmittelbar gefährdet ist und eine schnelle Reaktion zur Sicherung der Liquidität ausreicht.
Befindet sich das Unternehmen jedoch bereits in einer insolvenzrechtlich relevanten Lage – das heißt, wenn die Geschäftsführung Insolvenzantragsrechte oder sogar Insolvenzantragspflichten hat –, sollte dringend über eine gerichtliche Sanierung nachgedacht werden. Hier bieten das Regelinsolvenzverfahren, ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung oder das StaRUG-Verfahren verschiedene Ansätze, um die Krise zu bewältigen. Solche gerichtlichen Sanierungsoptionen sind häufig mit strikten Fristen und rechtlichen Vorgaben verbunden, um sowohl den Fortbestand des Unternehmens als auch die Interessen der Gläubiger zu sichern.
Die Wahl des richtigen Sanierungswegs hängt somit entscheidend von der Tiefe der Krise ab: Je früher die Probleme erkannt werden, desto größer ist die Bandbreite der Handlungsmöglichkeiten und desto weniger reglementiert sind die Lösungswege. Je tiefer die Krise jedoch fortschreitet, desto mehr steigen die Anforderungen an eine regulierte und gerichtliche Vorgehensweise, um eine nachhaltige Lösung zu gewährleisten.
Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen
Die Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen ist ebenfalls abhängig vom Sanierungsumfeld. Sanierungsansätze wie Quick-Checks und Sanierungskonzepte kann die Geschäftsführung als Leitfaden nutzen und durchaus auch ohne externe Begleitung die entsprechenden Maßnahmen implementieren und umsetzen.
Ein gerichtliches Verfahren sollte in der Regel aber mit Unterstützung einer Sanierungsberater vollzogen werden, da es hier viele insolvenzrechtliche Besonderheiten zu berücksichtigen gibt und normalerweise Gerichte auch eine beratende Begleitung bei einer Anordnung beispielsweise eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung voraussetzen.
Das Ziel aller Sanierungsumfelder ist aber das gleiche: Das Unternehmen zu entschulden, neu zu strukturieren und langfristig zu stabilisieren. Je nach Tiefe der Krise ist der Weg zum Ziel länger oder auch mit höheren Hürden versehen. Dies sollte aber eine Geschäftsführung keinesfalls abschrecken, die notwendigen Schritte einzuleiten. Mit der richtigen Vorbereitung und Unterstützung ist jeder der beschriebenen Sanierungswege umsetzbar.
Fazit: Frühzeitige Krisenberatung als Kennzeichen professioneller Unternehmensführung
Das frühzeitige Erkennen und die professionelle Bewältigung von Krisen ist ein wichtiger Bestandteil verantwortungsvoller und weitsichtiger Unternehmensführung. Die Inanspruchnahme einer externen Sanierungsberatung sollte nicht als Schwäche angesehen werden, sondern als Ausdruck von Weitsicht und Handlungsbereitschaft. Eine rechtzeitige Intervention bietet die Chance, Unternehmen wieder auf stabile Pfeiler zu stellen und eine nachhaltige Zukunft zu sichern.
Durch fundierte Analyse, gezielte Maßnahmen und enge Zusammenarbeit mit erfahrenen Beratern können auch komplexe Krisen erfolgreich bewältigt werden. Die Bereitschaft, diesen Weg zu gehen, ist ein entscheidender Schritt, um die Zukunft des Unternehmens zu sichern.
Autoren: Sebastian Frank & Björn Herzog, ANEWERA Consulting GmbH, Ruhrallee 185, 45136 Essen, Tel.: 0201 / 89040 – 460, E-Mail: info@anewera.consulting, HP: www.anewera.consulting